Wie werde ich Steuerberater?
Wie werde ich Steuerberaterin?

Diese Voraussetzungen musst du erfüllen, damit du deinen Traumberuf verwirklichen kannst!

Der Beruf des Steuerberaters ist einer der angesehensten und gefragtesten Berufe in Deutschland. Aber wie genau wird man Steuerberater bzw. Steuerberaterin in Deutschland? Unser umfassender Leitfaden erklärt dir Schritt für Schritt, wie du diesen prestigeträchtigen Beruf ergreifen kannst und was du dafür brauchst.

Was macht ein Steuerberater?

Steuerberaterinnen und Steuerberater bieten wertvolle Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an. Sie spielen eine entscheidende Rolle für ihre Mandantinnen und Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten. Sie kommunizieren mit den Finanzbehörden, prüfen Steuerbescheide und andere behördliche Dokumente, legen bei Bedarf Einspruch ein und übernehmen die Vertretung in Steuerstrafverfahren. Die Tätigkeit ist vielseitig und bietet sowohl finanzielle Sicherheit als auch einen langfristigen Arbeitsplatz.

Wie werde ich Steuerberater bzw. Steuerberaterin? Das sind die Voraussetzungen:

Um Steuerberater bzw. Steuerberaterin werden zu können, ist entweder ein Hochschulstudium oder eine Berufsausbildung notwendig sowie ein gewisser Umfang an berufspraktischer Erfahrung auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern

Steuerberater bzw. Steuerberaterin werden mit einem Studium:

Mit einem Hochschulabschluss kannst du zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden. Dabei muss es sich um ein Studium der Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften oder ein anderes Studium mit einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung handeln. Die Steuerberaterkammer prüft, ob dein Studiengang die Anforderungen gemäß § 36 Abs. 1 StBerG erfüllt. Solltest du unsicher sein, ob dein Studiengang die Kriterien für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erfüllt, kannst du eine verbindliche Auskunft bei der Steuerberaterkammer einholen.

Notwendige Berufserfahrung bei einem Hochschulabschluss:

Zusätzlich zu einem akademischen Abschluss ist eine einschlägige Berufserfahrung im Steuerbereich erforderlich. Die Dauer dieser Berufserfahrung variiert je nach Regelstudienzeit:

  • Bei einer Regelstudienzeit von weniger als vier Jahren: Mindestens drei Jahre Berufserfahrung erforderlich.
  • Bei einer Regelstudienzeit von vier Jahren oder mehr: Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung erforderlich.

Damit diese berufspraktische Erfahrung anerkannt wird, musst du mindestens 16 Stunden pro Woche im steuerlichen Bereich tätig sein.

Steuerberater bzw. Steuerberaterin werden mit einer Berufsausbildung und notwendige Berufserfahrung:

Es ist auch möglich, ohne Hochschulabschluss zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden, wenn du eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung sowie eine längere Berufspraxis nachweisen kannst:

  • Nach einer kaufmännischen Ausbildung sind acht Jahre Berufserfahrung im Steuerbereich erforderlich, typischerweise in einer Steuerberaterkanzlei.
  • Falls du den Abschluss als Steuerfachwirt oder geprüfter Bilanzbuchhalter erlangt hast, reduziert sich die erforderliche Berufspraxis auf sechs Jahre.

Auch hier gilt, dass eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 16 Stunden im steuerlichen Bereich erforderlich ist, um die berufspraktischen Jahre anerkannt zu bekommen. Diese Anforderung gilt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitstellen.

Mit der richtigen Prüfungsvorbereitung Steuerberater bzw. Steuerberaterin werden:

Neben der Erfüllung der Voraussetzungen ist eine intensive Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen notwendig, da es sich um eine sehr anspruchsvolle Pürfung handelt. Mit einer gezielten Vorbereitung und der passenden Strategie kannst du die Prüfung erfolgreich meistern. Nimm an Vorbereitungskursen teil, übe intensiv und bereite dich auch mental auf die Prüfungssituation vor. So legst du den Grundstein für eine erfolgreiche Karriere als Steuerberater oder Steuerberaterin.

Mit diesen Noten bestehst du die Steuerberaterprüfung:

Die Steuerberaterprüfung umfasst einen schriftlichen sowie einen mündlichen Teil. Der schriftliche Abschnitt besteht aus drei Klausuren, die folgende Themen abdecken:

  • Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete
  • Ertragsteuerrecht
  • Buchführung und Bilanzierung

Für jede dieser Klausuren stehen dir sechs Stunden zur Verfügung. Wenn du im schriftlichen Teil eine Note von mindestens 4,5 erreichst, wirst du zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Die mündliche Prüfung umfasst einen etwa 10-minütigen Kurzvortrag und ein Prüfungsgespräch, das bis zu 90 Minuten dauern kann.

Du wirst als Steuerberater bzw. Steuerberaterin zugelassen, wenn dein Gesamtnotendurchschnitt aus schriftlicher und mündlicher Prüfung mind. 4,15 oder besser beträgt.

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