Vorbereitung auf die mündliche Steuerberaterprüfung

Nach der schriftlichen Steuerberaterprüfung ist vor der mündlichen Steuerberaterprüfung!

Nach einer kurzen Erholungsphase heißt es nun, den Fokus wieder zu schärfen und sich auf die Vorbereitung zur mündlichen Steuerberaterprüfung zu konzentrieren.
Bei einigen von euch wird die Prüfung bereits 2 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses stattfinden. Daher ist eine frühzeitige Vorbereitung notwendig.

Ablauf der mündlichen Steuerberater-Prüfung

Oktober

schriftliches StB-Examen

Dezember bis Januar

Ladung per Brief

spätestens 2 Wochen vor Prüfungstermin

Wenn du im schriftlichen Examen mind. die Note 4,5 erzielt hast, wirst du zur mündlichen Steuerberaterprüfung spätestens zwei Wochen vor deinem Prüfungstermin geladen.

Mitte Februar bis Mitte April

Mündliche Prüfung

Teil 1: Kurzvortrag

Dir werden 3 Themen zur Wahl gestellt. Für die Vorbereitung des 10-minütigen Kurzvortrags hast du 30 Minuten lang Zeit.

Teil 2: Mündliche Fachprüfung

In Kleingruppen wird dein Fachwissen in insgesamt 6 Prüfungsabschnitten abgefragt.

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Uneinheitlichkeit bei der mündlichen Steuerberaterprüfung

Es ist wichtig zu beachten, dass im Gegensatz zur schriftlichen Prüfung, die bundeseinheitlich durchgeführt wird, die mündliche Prüfung nicht einheitlich geregelt ist. Dies betrifft sowohl die Termine als auch den konkreten Ablauf und die erlaubten Hilfsmittel.

Die Art der zugelassenen Hilfsmittel variiert von Bundesland zu Bundesland, wobei einige Bundesländer überhaupt keine Hilfsmittel wie Gesetze, Erlasse oder Richtlinien zulassen. Welche Hilfsmittel du benutzen darfst und ob dir am Prüfungstag Schreibpapier und Stifte zur Verfügung gestellt werden, kannst du deinem Ladungsschreiben entnehmen.

Auch die Dauer des Vortrags ist nicht einheitlich festgelegt und kann zwischen fünf bis sieben, zehn oder zehn bis zwölf Minuten variieren. Bitte entnimm die konkrete Dauer deines Vortrags ebenfalls dem Ladungsschreiben.

Häufige Fragen zur mündlichen Prüfung

Es ist verständlich, dass du nach der schriftlichen Prüfung erst einmal eine Pause einlegen möchtest. Allerdings ist es wichtig, dass du nach einer kurzen Erholungsphase wieder schnell in deine Lernroutine zurückfindest – auch wenn du noch gar nicht weißt, ob du die schriftliche Prüfung überhaupt bestanden hast. Denn wenn du zu lange pausierst, könntest du nicht genug Zeit für eine effektive Vorbereitung auf die mündliche Prüfung haben, da zwischen der Zustellung deines Ladungsschreibens und dem Prüfungstermin häufig nur zwei Wochen liegen. 

Du wirst zur mündlichen Prüfung geladen, wenn dein Notendurchschnitt der drei schriftlichen Klausuren mind. 4,5 beträgt. Bei einer Note im schriftlichen Teil von 4,5 musst du darauf achten, im mündlichen Teil mindestens eine 3,8 zu erzielen, damit du die erforderliche Gesamtnote von 4,15 erreichst. Nimm die mündliche Prüfung daher nicht auf die leichte Schulter und nutze unsere Angebote, um dich gezielt vorzubereiten. 

Deine zuständige Steuerberaterkammer informiert dich spätestens zwei Wochen vor deinem Prüfungstermin per Post. Mit dem Ladungsschreiben werden dir der Prüfungstermin sowie der Ort und ebenso deine Note zur schriftlichen Prüfung mitgeteilt. Die Ladung erfolgt je nach Bundesland frühestens Mitte Dezember und spätestens Ende Januar.

In der Regel liegt dein Prüfungstermin an einem Tag im Zeitraum von Mitte Februar bis Mitte April. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Vortrag und einer Fachprüfung und dauert pro Person max. 90 Minuten.

Die mündliche Prüfung beginnt mit dem Vortrag. Die Prüfungskandidat:innen halten in alphabetischer Reihenfolge ihren Vortrag vor der Prüfungskommission. Andere Prüfungskandidat:innen werden jedoch nicht anwesend sein. Anschließend erfolgt in der Regel eine 15-minütige Pause. Danach beginnt die fachliche Prüfungsbefragung. Diese findet in einer vier- bis fünfköpfigen Gruppe statt. Es ist zu beachten, dass es nicht möglich ist, alleine geprüft zu werden.

Die Prüfungskommission setzt sich aus sechs Personen zusammen und besteht aus Finanzbeamt*innen des höheren Dienstes, Steuerberater*innen sowie ggf. sachkundigen Vertreter*innen der freien Wirtschaft. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses leitet die mündliche Prüfung und ist dabei berechtigt, jederzeit in die Prüfung einzugreifen.

1. Steuerliches Verfahrensrecht, sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
2. Steuern vom Einkommen und Ertrag
3. Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
4. Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts
5. Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union
6. Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen
7. Volkswirtschaftslehre
8. Berufsrecht

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Auswahl und die Intensität der zu prüfenden Themenbereiche. Es werden insgesamt nur 6 aus den 8 Themengebieten abgefragt.

Im unmittelbaren Anschluss an die mündliche Prüfung berät der Prüfungsausschuss über das Ergebnis der Prüfung und teilt dir mit, ob du bestanden hast.

Bei der mündlichen Prüfung werden der Vortrag und jeder der 6 Prüfungsabschnitte gesondert bewertet und daraus eine Gesamtnote gebildet. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Gesamtnotendurchschnitt aus schriftlicher und mündlicher Prüfung mind. 4,15 oder besser beträgt. Der Gesamtnotendurchschnitt berechnet sich folgendermaßen:
(schriftliche + mündliche Prüfungsergebnisse) / 2 = 4,15 oder besser

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