Vorbereitung auf die mündliche Steuerberaterprüfung
Nach der schriftlichen Steuerberaterprüfung ist vor der mündlichen Steuerberaterprüfung!
Nach einer kurzen Erholungsphase heißt es nun, den Fokus wieder zu schärfen und sich auf die Vorbereitung zur mündlichen Steuerberaterprüfung zu konzentrieren.
Bei einigen von euch wird die Prüfung bereits 2 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses stattfinden. Daher ist eine frühzeitige Vorbereitung notwendig.
Ablauf der mündlichen Steuerberater-Prüfung
Oktober
schriftliches StB-Examen
Dezember bis Januar
Ladung per Brief
spätestens 2 Wochen vor Prüfungstermin
Wenn du im schriftlichen Examen mind. die Note 4,5 erzielt hast, wirst du zur mündlichen Steuerberaterprüfung spätestens zwei Wochen vor deinem Prüfungstermin geladen.
Mitte Februar bis Mitte April
Mündliche Prüfung
Teil 1: Kurzvortrag
Dir werden 3 Themen zur Wahl gestellt. Für die Vorbereitung des 10-minütigen Kurzvortrags hast du 30 Minuten lang Zeit.
Teil 2: Mündliche Fachprüfung
In Kleingruppen wird dein Fachwissen in insgesamt 6 Prüfungsabschnitten abgefragt.
Unser Kursangebot
Nicht sicher, welcher Kurs der passende für dich ist?
Wir beraten dich gerne!
- kostenlos
- unverbindlich
- info@tax-academy.de
StBin Jennifer Frenken
Dr. Jörg Lindemer
Uneinheitlichkeit bei der mündlichen Steuerberaterprüfung
Häufige Fragen zur mündlichen Prüfung
Es ist verständlich, dass du nach der schriftlichen Prüfung erst einmal eine Pause einlegen möchtest. Allerdings ist es wichtig, dass du nach einer kurzen Erholungsphase wieder schnell in deine Lernroutine zurückfindest – auch wenn du noch gar nicht weißt, ob du die schriftliche Prüfung überhaupt bestanden hast. Denn wenn du zu lange pausierst, könntest du nicht genug Zeit für eine effektive Vorbereitung auf die mündliche Prüfung haben, da zwischen der Zustellung deines Ladungsschreibens und dem Prüfungstermin häufig nur zwei Wochen liegen.
Du wirst zur mündlichen Prüfung geladen, wenn dein Notendurchschnitt der drei schriftlichen Klausuren mind. 4,5 beträgt. Bei einer Note im schriftlichen Teil von 4,5 musst du darauf achten, im mündlichen Teil mindestens eine 3,8 zu erzielen, damit du die erforderliche Gesamtnote von 4,15 erreichst. Nimm die mündliche Prüfung daher nicht auf die leichte Schulter und nutze unsere Angebote, um dich gezielt vorzubereiten.
Deine zuständige Steuerberaterkammer informiert dich spätestens zwei Wochen vor deinem Prüfungstermin per Post. Mit dem Ladungsschreiben werden dir der Prüfungstermin sowie der Ort und ebenso deine Note zur schriftlichen Prüfung mitgeteilt. Die Ladung erfolgt je nach Bundesland frühestens Mitte Dezember und spätestens Ende Januar.
In der Regel liegt dein Prüfungstermin an einem Tag im Zeitraum von Mitte Februar bis Mitte April. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Vortrag und einer Fachprüfung und dauert pro Person max. 90 Minuten.
Die mündliche Prüfung beginnt mit dem Vortrag. Die Prüfungskandidat:innen halten in alphabetischer Reihenfolge ihren Vortrag vor der Prüfungskommission. Andere Prüfungskandidat:innen werden jedoch nicht anwesend sein. Anschließend erfolgt in der Regel eine 15-minütige Pause. Danach beginnt die fachliche Prüfungsbefragung. Diese findet in einer vier- bis fünfköpfigen Gruppe statt. Es ist zu beachten, dass es nicht möglich ist, alleine geprüft zu werden.
Die Prüfungskommission setzt sich aus sechs Personen zusammen und besteht aus Finanzbeamt*innen des höheren Dienstes, Steuerberater*innen sowie ggf. sachkundigen Vertreter*innen der freien Wirtschaft. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses leitet die mündliche Prüfung und ist dabei berechtigt, jederzeit in die Prüfung einzugreifen.
1. Steuerliches Verfahrensrecht, sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
2. Steuern vom Einkommen und Ertrag
3. Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
4. Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts
5. Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union
6. Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen
7. Volkswirtschaftslehre
8. Berufsrecht
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Auswahl und die Intensität der zu prüfenden Themenbereiche. Es werden insgesamt nur 6 aus den 8 Themengebieten abgefragt.
Im unmittelbaren Anschluss an die mündliche Prüfung berät der Prüfungsausschuss über das Ergebnis der Prüfung und teilt dir mit, ob du bestanden hast.
Bei der mündlichen Prüfung werden der Vortrag und jeder der 6 Prüfungsabschnitte gesondert bewertet und daraus eine Gesamtnote gebildet. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Gesamtnotendurchschnitt aus schriftlicher und mündlicher Prüfung mind. 4,15 oder besser beträgt. Der Gesamtnotendurchschnitt berechnet sich folgendermaßen:
(schriftliche + mündliche Prüfungsergebnisse) / 2 = 4,15 oder besser
Konnten deine Fragen noch nicht beantwortet werden?
Wir helfen dir gerne!
Wende dich an unsere Ansprechpartner*innen.