Steuerberater Ausbildung – Voraussetzungen & Berufsbild

Die Ausbildung zum Steuerberater bzw. zur Steuerberaterin ist keine Berufsausbildung im klassischen Sinne, sondern eine in Eigenregie organisierte Examensvorbereitung. Damit bereiten sich Steuerberateranwärter und -anwärterinnen auf das sehr anspruchsvolle Berufsexamen der Steuerberaterkammern vor.

Berufsbild

Steuerberaterinnen und Steuerberater sind hochqualifizierte Personen, die Unternehmen und natürliche Personen bei steuerlichen Angelegenheiten unterstützen. Der Beruf des Steuerberaters ist ein angesehener, bietet exzellente Karrieremöglichkeiten sowie ein hervorragendes Gehalt. Die anspruchsvolle Prüfung (hohe Durchfallquote) stellt eine Herausforderung dar, die sich jedoch mit einer gründlichen Vorbereitung meistern lässt. Unsere Lehrgänge bieten nicht nur eine optimale Vorbereitung auf die Prüfung, sondern auch eine fundierte Ausbildung zum Steuerberater, die es ermöglicht, in der Praxis erfolgreich zu sein und einen wertvollen Beitrag für Unternehmen und natürliche Personen zu leisten (Kosten Steuerberater Ausbildung).

Voraussetzungen: Wie werde ich Steuerberater bzw. Steuerberaterin?

Der Weg zum Steuerberater bzw. zur Steuerberaterin startet entweder mit einem Studium oder einer Berufsausbildung und führt über die vorhandene Berufspraxis zum Steuerberaterexamen.

Steuerberater Ausbildung Voraussetzung Zulassung Steuerberaterexamen

Zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden nicht unterschritten werden. Darüber hinaus wird hierüber ein Nachweis benötigt. Diese Anforderung gilt sowohl für Voll- als auch für Teilzeitbeschäftigte. Die Qualität der Tätigkeit ist hierbei ebenfalls relevant, da beispielsweise die Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle oder Lohnbuchführungen nicht zählen. Ob das Stundenkriterium erfüllt wird, wird wöchentlich überprüft. Hierbei haben oftmals StB-Anwärterinnen und Anwärter, die nicht bei Steuerberatern, in Steuerabteilungen oder der Finanzverwaltung tätig sind, Probleme bei der berufspraktischen Anrechnung.

Zur Steuerberaterprüfung wird zugelassen, wer ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudi­um oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich absolviert hat und eine anschließende praktische Tätigkeitszeit nachweisen kann. Die Mindestdauer der praktischen Tätigkeit hängt von der Länge der Studienzeit ab: Beträgt die Regelstudienzeit des Studiengangs mindestens vier Jahre, ist eine zweijährige, bei einer kürzeren Studienzeit eine dreijährige Tätigkeit erforderlich. Wurde nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z. B. Bachelor) ein weiterer Abschluss (z. B. Master) erworben, werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet.

Bei Hochschulabsolventen mit einer berufsqualifizierenden Fachrichtung zählt die Berufspraxis ab dem ersten Abschluss (z. B. Bachelor), wodurch ein berufsbegleitenden Masterstudium vorteilhaft sein kann. Unseres Erachtens ist ein Quereinstieg über ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Masterstudium möglich, sofern der erste Hochschulabschluss nicht berufsqualifizierend ist. Die erforderliche Berufspraxis sollte dann jedoch drei Jahre betragen, da „nur“ der Masterabschluss berufsqualifizierend ist (Regelstudienzeit unter 4 Jahren).

Auch nach einer Berufsausbildung ist die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung möglich. Die Berufspraxis kann mit einer erfolgreich abgeschlossenen Prüfung zum Steuerfachwirt / zur Steuerfachwirtin sowie Bilanzbuchhalter verkürzt werden.

Wer bei den Zulassungsvoraussetzungen auf Nummer sicher gehen möchte, kann auf Antrag eine kostenpflichtige verbindliche Auskunft bei der zuständigen Steuerberaterkammer einholen.

Kleiner Tipp: Weiterführende Informationen können aus dem Steuerberatungsgesetz entnommen werden.

Ablauf des Steuerberaterexamens

Steuerberateranwärterinnen und -anwärter müssen zuerst den schriftlichen Teil bestehen. Das schriftliche Examen besteht aus drei jeweils sechsstündigen Klausuren, die an 3 Tagen absolviert werden. Die Klausuren werden zu den folgenden Themengebieten gestellt:

  • Klausur I: Verfahrensrecht und andere Steuergebiete

Schwerpunkte: AO, ErbSt, USt, Bewertungsrecht

  • Klausur II: Ertragsteuerrecht

Schwerpunkte: ESt, KSt, GewSt

Weitere potenzielle Themengebiete: UmwSt, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, IntStR

  • Klausur III: Buchführung und Bilanzwesen

Ist der schriftliche Teil bestanden (es wird eine Note von 4,5 im Durchschnitt aller drei Klausuren, also 40 % der zu erreichenden Punktzahl benötigt), folgt abschließend eine mündliche Prüfung. Das StB-Examen gilt wie folgt als bestanden: (Gesamtnote schriftliche Prüfung + Gesamtnote mündliche Prüfung) / 2 ≤ 4,15. Die Relevanz der mündlichen Prüfung darf daher nicht unterschätzt werden. Sie wird gleich gewichtet wie die schriftliche Prüfung. Beide Teile machen jeweils 50 % des Gesamtergebnisses aus.

Die für das StB-Examen zugelassenen Hilfsmittel werden im Hilfsmittelerlass des Bundesministerium der Finanzen jährlich veröffentlicht.

>>>Zum Hilfsmittelerlass 2023.

Insgesamt darf das Examen zweimal wiederholt werden; es stehen somit drei Versuche zur Verfügung. Ein Rücktritt von der Prüfung ist bis zum Ende der Bearbeitungszeit noch am dritten Tag des StB-Examens möglich. Die Prüfung gilt damit als nicht abgelegt und
zählt somit nicht als Fehlversuch. Das Examen findet einmal pro Jahr statt, nähere Informationen findest du hier.

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