Es ist wichtig zu beachten, dass im Gegensatz zur schriftlichen Prüfung, die bundeseinheitlich durchgeführt wird, die mündliche Prüfung nicht einheitlich geregelt ist. Dies betrifft sowohl die Termine als auch den konkreten Ablauf und die erlaubten Hilfsmittel.
Die Art der zugelassenen Hilfsmittel variiert von Bundesland zu Bundesland, wobei einige Bundesländer überhaupt keine Hilfsmittel wie Gesetze, Erlasse oder Richtlinien zulassen. Welche Hilfsmittel du benutzen darfst und ob dir am Prüfungstag Schreibpapier und Stifte zur Verfügung gestellt werden, kannst du deinem Ladungsschreiben entnehmen.
Auch die Dauer des Vortrags ist nicht einheitlich festgelegt und kann zwischen fünf bis sieben, zehn oder zehn bis zwölf Minuten variieren. Bitte entnimm die konkrete Dauer deines Vortrags ebenfalls dem Ladungsschreiben.