Steuerberaterprüfung – Informationen zum StB-Examen

Die Steuerberaterprüfung ist eine der schwierigsten Prüfungen, die in Deutschland abgelegt werden kann. Unsere Steuerberater Ausbildung bereitet dich bestmöglich auf das Steuerberaterexamen vor!

Die schriftliche Prüfung findet bundeseinheitlich nur einmal im Jahr statt, meist Anfang Oktober.

2023:   10. – 12.10.2023
2024:   08. – 10.10.2024
2025:   07. – 09.10.2025
2026:   06. – 08.10.2026
2027:   05. – 07.10.2027

Zur mündlichen StB-Prüfung wirst du zugelassen, wenn du im schriftlichen Teil mindestens die Gesamtnote 4,5 erreicht hast. Du wirst von der zuständigen Steuerberaterkammer spätestens zwei Wochen vor dem Termin deiner mündlichen StB-Prüfung geladen. Mit diesem Schreiben werden dir auch deine in der schriftlichen Prüfung erzielten Noten mitgeteilt. Die mündliche Prüfung findet regelmäßig zwischen Januar und März des auf die schriftliche Prüfung folgenden Jahres statt und besteht aus einem kurzen Vortrag sowie sechs Prüfungsabschnitten, die jeweils gesondert benotet werden.

Der Anmeldeschluss zum Steuerberaterexamen ist bundeseinheitlich der 30. April des jeweiligen Prüfungsjahres. Für die Prüfung ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Bereich der Kandidat bzw. die Kandidatin zum Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend beruflich tätig ist oder, sofern keine Tätigkeit ausgeübt wird, seinen bzw. ihren Wohnsitz hat.

Die schriftliche StB-Prüfung wird bundesweit einheitlich von der Finanzverwaltung gestellt. Bei der Vorbereitung zur StB-Prüfung ist es wichtig, dies im Hinterkopf zu bewahren. Denn die Konzeption der Prüfung durch die Finanzverwaltung hat auch Auswirkungen auf die gewählten Schwerpunkte und Lösungsansätze.

Die StB-Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der von der Finanzverwaltung des jew. Bundeslandes berufen wird.

Die StB-Kammern sind für die Organisation der StB-Prüfung zuständig und sind die Ansprechpartner, wenn es um Fragen der Zulassung, Befreiung oder Durchführung geht. Sie sind jedoch nicht an der Prüfungserstellung beteiligt.

Hierbei ist deine persönliche Situation zu beachten zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Zulassung zur StB-Prüfung:

  • Wenn du zu diesem Zeitpunkt beruflich tätig bist, dann ist für dich der Arbeitsort ausschlaggebend. Die StB-Kammer, in deren Bezirk du bei der Antragstellung zur Zulassung zur StB-Prüfung arbeitest, ist für dich zuständig. Dort wirst du dann auch die StB-Prüfung ablegen.
  • Wenn du zu dieser Zeit keiner Arbeit nachgehst, ist der Kammerbezirk deines Wohnortes für dich zuständig.
  • Wenn du zu diesem Zeitpunkt im Ausland lebst und arbeitest, dann ist die StB-Kammer für dich zuständig, in welche du dich beruflich niederlassen willst.
  • Wenn du bei Antragstellung im Ausland lebst und arbeitest und nicht ins Inland zurückkehren willst, dann ist die StB-Kammer für dich zuständig, bei der du den Antrag gestellt hast.
  • Verfahrensrecht: aktuelles Jahr
  • Einkommensteuer: Vorjahr
  • Umsatzsteuer: aktuelles Jahr + ggf. Vorjahr
  • Bilanzsteuerrecht: Vorjahr
  • Erbschaftsteuer: Vorjahr

Änderungen im laufenden Jahr werden dir durch unsere Updates vermittelt.

Wenn du dich zur StB-Prüfung angemeldet hast, erhältst du spätestens einen Monat vor dem Tag der ersten Klausur ein Einladungsschreiben deiner StB-Kammer mit den Prüfungsterminen und -zeiten sowie dem Prüfungsort.

  1. Deine Identität wird überprüft.
  2. Dir wird ein Platz zugewiesen.
  3. Es erfolgen Informationen zum Ablauf.
  4. Du erhältst das Lösungspapier und die Aufgabenstellungen.
  5. Du beginnst mit dem Lösen der Klausur.

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