Klausurtipps_StB-Vorbereitung

Klausurtipps: Die 10 Gebote zur 3,X Klausur

Hallo zusammen,
heute möchte ich euch für die letzten Wochen der Vorbereitung meine besten Tipps und Tricks für das schriftliche Steuerberaterexamen mitgeben. Über die letzten Jahre habe ich diese in die „10 Gebote zur 3,X Klausur“ übernommen. Ich hoffe euch damit für die restliche Zeit nochmal einige hilfreiche Informationen mitgeben zu können.

Hintergrund

Oftmals ist eine gute Note in der schriftlichen Steuerberaterprüfung das Ergebnis von mehreren hundert Stunden Aufwand, welche zu Lasten anderer Dinge im Leben investiert wurden. Die folgenden „Gebote“ sollen dabei helfen, das Ergebnis aus der aufgewendeten Zeit im Hinblick auf eine möglichst gute Klausur zu optimieren.

1. Unterscheide nicht zwischen „nur Unterrichtsaufgaben“ und „Klausurvorbereitung“, löse jede Aufgabe von Beginn an, als wäre es eine Echtklausur (man bereitet sich so auf ein Examen vor, wie es stattfindet)

Insbesondere in den letzten Wochen vor der schriftlichen Prüfung werden zahlreiche Übungsklausuren geschrieben. Oftmals neigt man in dieser Zeit dazu, etwas „schludrig“ zu werden, bspw. keine genauen Zitationen mehr vorzunehmen. Hiervor möchte ich warnen, insbesondere zum Ende hin erfolgt eine Konditionierung des Gehirns hinsichtlich des Schreibens von Klausuren. Ich empfehle daher jede Übungsklausur in den letzten Wochen so zu bearbeiten, als wäre es die Echtklausur. Dadurch gelingt euch – im Worstcase – sogar an einem nicht optimalen Tag, eine zufriedenstellende Bearbeitung, da ihr quasi im „Autopilot“ die Klausurbearbeitung abspult.

2. Deine Lösung sollte der Korrekturpunktetabelle entsprechen, nicht dem Lauftext der Musterlösung (Paretoprinzip).

Es ist grundsätzlich so, dass eine Steuerklausur aus einer Klausuraufgabe, einer Korrekturpunktetabelle und einer Lauftextmusterlösung besteht. Dabei kann die Klausuraufgabe und die Korrekturpunktetabelle sehr kurz und knapp – bspw. nur wenige Seiten – und die Lauftextmusterlösung extrem lang sein. Da man bei der Bearbeitung der Echtklausur – insbesondere an Tag 1 (AO, USt, ErbSt) – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Zeitprobleme hat, sollte man versuchen, sich eher an der „kurzen“ Korrekturpunktetabelle zu orientieren als an der ggf. sehr ausschweifenden Lauftextmusterlösung.

3. Lies immer zuerst die Aufgabenstellung/Hinweise, anschließend den Sachverhalt

Hiervon gibt es keine Ausnahmen, ich empfehle euch daher stets diese Vorgehensweise.

4. Achte bei deiner Lösung auf Systematik und Struktur

Ihr solltet euch im Rahmen eurer Vorbereitung auch mal in die Lage eines Klausurkorrektors versetzen. Die Korrekturpunktetabelle folgt in der Regel einer gewissen Systematik und Struktur, sodass eure Lösung dies ebenfalls tun sollte (bspw. in der USt die Steuerbarkeit vor der Steuerpflicht prüfen). Darüber hinaus kann auch gerne gelegentlich ein größerer Absatz verwendet oder eine neue Seite begonnen werden, um die Lesbarkeit zu verbessern, denn nur was lesbar ist, kann auch bepunktet werden.

5. NOG = Nichts Ohne Gesetz

Dieses Gebot hat ein Steuerprofessor geprägt, welcher selbst jahrzehntelang in der Steuerberatervorbereitung tätig war. In der Regel enthält die Korrekturpunktetabelle jeweils einen Punkt für eine Aussage bzw. einen Wert in Verbindung mit der Angabe einer Rechtsgrundlage. Ich beobachte immer wieder, dass – auch bei einfacheren Punkten – die Zitation der Rechtsgrundlage fehlt und dann Punkte nicht vollständig gegeben werden (können). Bitte zitiert daher ausreichend.

6. GAK = Gesetz Arbeitsmittel Kopf

Auch dieses Gebot stammt von besagtem Steuerprofessor. Es soll verdeutlichen, dass, bevor man große eigene Überlegungen angeht, man zunächst im Gesetz, anschließend in den Arbeitsmitteln (Bezeichnung für Richtlinien/Hinweise und Erlasse) und erst zum Schluss – wenn man dort nichts gefunden hat – im Kopf eigene Überlegungen und Lösungswege erarbeiten sollte.

7. Zitiere (mindestens 1x) so genau wie möglich

Oftmals werde ich gefragt, wie genau zitiert werden muss. Hierfür gibt es keine pauschal richtige Aussage. Ich empfehle daher bei der ersten Zitation einer Vorschrift möglichst genau vorzugehen (z. B. Sonderbetriebseinnahmen § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Hs. 2 EStG). Bei erneuter Zitation der Vorschrift genügt ggf. auch eine etwas kürzere Variante…

8. Nutze eigene oder fremde Prüfungsschemata

Zur Erzielung möglichst vieler Fußgängerpunkte und zur Beibehaltung eines „Roten Fadens“ empfehle ich euch stets mit Prüfungsschemata zu arbeiten. Ich bin mir sicher, dass ihr bereits zahlreiche Prüfungsschemata in eurer Vorbereitung genutzt habt und diese auch schon auswendig abspulen könnt. Scheut euch daher nicht davor, diese in der Klausur auch anzuwenden.

9. Entwickle Gefühl für: wann „Schrotflinte“ und wann „Herz-OP“

Ihr solltet im Rahmen eurer Vorbereitung ein Gefühl dafür entwickeln, an welcher Stelle eurer Klausurlösung es nur um normale Punkte ohne weiteren Einfluss auf den Lösungsweg geht (z. B. Grundstückswertermittlung in der ErbSt) und an welcher Stelle eurer Klausurlösung der weitere Lösungsweg von eurer jetzigen Entscheidung abhängt (z. B. Fristprüfung beim Einspruch in der AO). Je nachdem solltet ihr eure Zeit und Konzentration einteilen und insbesondere auf etwaige „Schlüsselstellen“ einen besonderen Schwerpunkt legen.

10. Zuerst rechtliche Ausführungen, dann Buchungssätze

Das letzte Gebot gilt grds. nur für den letzten Tag: Bilanzsteuerrecht. Hierbei hat es sich als hilfreich herausgestellt, dass bei Aufgaben mit Buchungssätzen zuerst die rechtlichen Ausführungen gemacht werden und erst anschließend die Buchungssätze gebildet werden.

Zusammenfassung und Ausblick

Ich hoffe diese 10 Gebote konnten euch hinsichtlich Klausurtechnik und Klausurtaktik nochmal einige wichtige Denkanstöße mitgeben.

Alles Gute und viel Erfolg bei eurer Prüfung!

Yannic Lebfromm

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