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Reform der Steuerberaterprüfung
Geplante Strukturreform: Modernisierung, Modularisierung und Änderung der Wiederholungsbeschränkung
- Stand:
Lesedauer: 12 min
Alles Wichtige zusammengefasst
Das ist geplant:
- Bundesweite Digitalisierung ab 2028/2029
- Modularisierung der schriftlichen Prüfung und unbegrenzte Wiederholbarkeit
- Die mündliche Prüfung soll nur einmal wiederholt werden können
- Jedes Modul / Klausur der schriftlichen Prüfung müsste eigenständig bestanden werden
- Bestandene Module sollen jedoch für mehrere Jahre gültig bleiben
- Angepasste Zugangsvoraussetzungen für Studienabsolventen: Nachweis von jeweils 5 ECTS-Punkten in den Bereichen BWL und Recht sollen Fakultätsvorbehalt ablösen
Inhalt dieses Beitrags
Reformbedarf der Steuerberaterprüfung
Weshalb sollte die traditionsreiche Prüfung reformiert werden?
Die Steuerberaterprüfung gilt seit jeher als eine der anspruchsvollsten berufsqualifizierenden Prüfungen in Deutschland. Über mehr als neun Jahrzehnte hinweg blieb ihr Aufbau nahezu unverändert. Gleichzeitig verschärft sich der Fachkräftemangel im steuerberatenden Beruf: Die Zahl der Absolventinnen und Absolventen sinkt, während der Bedarf an qualifizierten Steuerberaterinnen und Steuerberatern stetig steigt.
Die jetzt angestoßene Strukturreform stellt einen bedeutenden Modernisierungsschritt seit Einführung der Steuerberaterprüfung dar. Sie verfolgt klare Ziele: den Zugang zum Beruf attraktiver zu gestalten, die Vereinbarkeit von Vorbereitung und Berufspraxis zu verbessern und gleichzeitig das hohe fachliche Niveau der Prüfung zu sichern.
Ausgangslage
Nachwuchsmangel, komplexe Zugangsvoraussetzungen und starre Prüfungsstruktur als Reformtreiber
Der Reformdruck resultiert aus mehreren Entwicklungen. Zum einen steigen die Anforderungen im Berufsalltag – technische Entwicklungen, zunehmende Komplexität der Steuergesetze und digitale Mandantenprozesse verlangen fundierte und aktuelle Kompetenzen. Gleichzeitig weist der Berufsstand eine zunehmende Überalterung des Berufsstands auf. Viele erfahrene Steuerberater nähern sich dem Ruhestand, während Nachwuchs fehlt bzw. die Zahl jüngerer Steuerberaterinnen und Steuerberater rückläufig ist.
Parallel dazu sinkt sowohl die Zahl der Prüfungszulassungen als auch die der bestandenen Prüfungen erheblich. In den vergangenen zwei Jahrzehnten ist laut ein Rückgang von rund 28 % bei den Zulassungen und über 34 % bei den erfolgreichen Prüfungen zu verzeichnen. Diese Entwicklung verdeutlicht einen akuten Nachwuchsmangel, der die dauerhafte Sicherstellung qualifizierter Steuerberatung gefährdet. (Deutsches Steuerrecht (DStR), Heft 38/2025, S. 2214–2216.)
Hinzu kommt, dass viele angehende Steuerberaterinnen und Steuerberater den Weg zur Prüfung als schwer zugänglich und wenig zeitgemäß empfinden. Die Anforderungen sind hoch, und die Vorbereitung erfolgt häufig parallel zu beruflichen Verpflichtungen. Die derzeitigen Zugangsvoraussetzungen sind komplex, mit unterschiedlichen Praxiszeiten je nach Vorbildung, und werden von den Betroffenen nicht nur als anspruchsvoll, sondern auch als unübersichtlich wahrgenommen. Zudem belegen die jüngsten Befragungen, dass zahlreiche Kandidatinnen und Kandidaten zwar motiviert sind, die Steuerberaterprüfung abzulegen, gleichzeitig jedoch die Belastungen und die Inflexibilität der aktuellen Prüfungsstruktur kritisch sehen.
- Die Reform verfolgt daher das Ziel, die Prüfung zeitgemäßer und flexibler zu gestalten, ohne qualitative Einbußen.
Kernpunkte der geplanten StB-Reform
Modularisierung der Steuerberaterprüfung
Die drei schriftlichen Klausuren sollen aufgeteilt werden können: Ob sie gemeinsam oder zeitlich verteilt geschrieben werden, dürfen Prüflinge selbst entscheiden.
Statt eines dreitägigen Klausurblocks mit anschließender mündlicher Prüfung im darauffolgenden Frühjahr soll die Steuerberaterprüfung aus vier eigenständigen Modulen bestehen, die jeweils separat geprüft und bewertet werden sollen. Bestandene Module sollen erhalten bleiben und bei späteren Prüfungsdurchgängen nicht erneut abgelegt werden müssen. Aktuell wird ein Gültigkeitszeitraum von mehreren Jahren diskutiert, genaueres wurde noch nicht festgelegt.
Unbegrenzte Wiederholbarkeit der schriftlichen Steuerberaterprüfung
Nicht bestandene Module sollen zu einem späteren Zeitpunkt gezielt wiederholt werden können.
An die Modularisierung anknüpfend besteht der Plan, einzelne Module unbegrenzt wiederholen zu können. Damit entfällt die bisherige Situation, dass das Nichtbestehen eines Prüfungsteils, das Nichtbestehen des gesamten Steuerberaterexamens bedeutet. Wer ein Modul nicht besteht, muss künftig somit nicht mehr die gesamte Prüfung in einem weiteren Versuch erneut absolvieren. Dies ermöglicht eine gezielte, individuelle Vorbereitung.
Die Zulassung zur mündlichen Prüfung soll erst erfolgen, wenn alle vorgesehenen Module erfolgreich absolviert wurden. Die mündliche Prüfung ist planmäßig nur einmal wiederholbar.
- Der wesentliche Unterschied
- Die schriftliche Prüfung ist planmäßig unbegrenzt wiederholbar.
- Die mündliche Prüfung ist planmäßig jedoch nur einmal wiederholbar.
Dadurch ergibt sich ein neues Bewertungssystem für das Examen
- Jedes Modul müsste eigenständig bestanden werden. Eine Verrechnung von Prüfungsleistungen, wie sie bislang möglich war, soll zukünftig entfallen.
- Es ist vorgesehen, dass bestandene Module für einen festzulegenden Zeitraum gültig bleiben. Aktuell wird diskutiert, dass diese Anerkennung mehrere Jahre umfassen könnte, um Wiederholungen und Prüfungswege flexibler zu gestalten.
Übergangs-Regelung für Examenskandidaten vergangener Jahre
Sogenannte „Altfälle“ bekommen eine neue Chance im StB-Examen
Ein zentraler Punkt der geplanten Reform soll den Umgang mit sogenannten „Altfällen“ betreffen. Gemeint sind Teilnehmende, die nach dem bisherigen System endgültig nicht bestanden haben. Nach aktuellem Diskussionsstand soll für diese Personen eine Wiedereinstiegsmöglichkeit geschaffen werden.
- Demnach soll es Teilnehmenden, die unter dem alten Prüfungsrecht bereits ausgeschieden sind, ermöglicht werden, ab voraussichtlich 2028 erneut zur Steuerberaterprüfung anzutreten – dann nach den neuen modularen Regelungen. Bereits erbrachte Prüfungsleistungen aus dem alten System sollen dabei nicht angerechnet werden.
Diese geplante Regelung soll sicherstellen, dass Teilnehmende, die kurz vor der Einführung des neuen Systems endgültig gescheitert sind, nicht dauerhaft ausgeschlossen bleiben. Ziel soll es sein, einen einheitlichen Zugang zum neuen Prüfungssystem zu ermöglichen und Übergangsnachteile zwischen altem und neuem Recht zu vermeiden.
Welche Konsequenzen bringt die Modularisierung im Rahmen der Reform mit sich?
Im Vergleich zum bisherigen Verfahren soll damit die Möglichkeit entfallen, schwächere Leistungen durch bessere Klausuren auszugleichen. Stattdessen müsste jedes Modul für sich genommen bestanden werden.
Für Teilnehmende soll die Modularisierung perspektivisch eine größere Flexibilität in der Prüfungsplanung ermöglichen. Die Vorbereitung und Ablegung der schriftlichen Prüfungsleistungen lasse sich so auf mehrere Termine verteilen, wodurch eine bessere Vereinbarkeit mit beruflichen Verpflichtungen angestrebt wird. Gleichzeitig soll durch die modulweise Struktur eine klarere Trennung der einzelnen Fachgebiete entstehen.
- Die Vorbereitung auf das Examen ließe sich flexibler gestalten
- Das Splitten in Module würde eine klare Trennung von Fachgebieten und eine gezielte Vorbereitung ermöglichen, wodurch sich pro Prüfungsjahr der Fokus auf gewisse Fachgebiete lenken ließe
- Die Lernphase würde sich besser mit den beruflichen Verpflichtungen vereinbaren
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Modularisierung planmäßig frühestens ab 2028:
Bis dahin soll die Steuerberaterprüfung weiterhin nach dem bestehenden System durchgeführt werden. Die konkrete Ausgestaltung – etwa zur Gültigkeitsdauer bestandener Module oder zur organisatorischen Umsetzung – ist noch nicht abschließend festgelegt und bleibt weiteren gesetzlichen und berufsständischen Entscheidungen vorbehalten.
Bundesweite Digitalisierung der schriftlichen Steuerberater-Prüfung für 2028/2029 geplant
Umsetzungsgrad des Reformvorschlags aktuell noch bundeslandabhängig
Künftig sollen die Prüfungen digital abgelegt werden können. Was alle bereits teilnehmenden Bundesländer gemeinsam haben: Einheitliche Hardware, elektronische Übermittlung und automatisierte Datenspeicherung schaffen einen zeitgemäßen Prüfungsprozess.
In den meisten Bundesländern, die das digitale Format anbieten, kann zwischen digitaler und analoger Prüfungsform gewählt werden. So können Teilnehmende das Format nutzen, was am besten zu ihren Schreibgewohnheiten passt.
Wichtig: Deine Entscheidung ist verbindlich für alle Prüfungstage. Ein Wechsel zwischen digital und analog ist nicht möglich.
- Inhaltlich unterscheidet sich die digitale Steuerberaterprüfung nicht von der analogen Variante.
Vorteile der digitalen Klausurbearbeitung
- Schnellere Eingabe & einfache Korrekturen
- Bessere Strukturierung (Überschriften, Listen, Querverweise)
- Einheitliche Lesbarkeit erleichtert die Korrektur
Nachteile der digitalen Klausurbearbeitung
- Mögliche Probleme bei der Bedienung neuer Hardware (Computermaus und Tastatur)
- Gewisse Darstellungen wie Tabellen oder Skizzen können digital umständlicher sein
Weitere Überlegungen im Rahmen der geplanten Strukturreform des Steuerberaterexamens
Zwei Prüfungstermine für das StB-Examen pro Jahr
Bislang findet die Steuerberaterprüfung einmal jährlich statt. Die Einführung eines zweiten Termins pro Jahr wird aktuell diskutiert und ist jedoch erstmal nicht geplant. Dieser zusätzliche Prüfungstermin würde mehr Flexibilität und verkürzte Wartezeiten schaffen. Kandidatinnen und Kandidaten könnten ihre Vorbereitung besser auf berufliche und private Anforderungen abstimmen.
Neue Zulassungsvoraussetzungen für die Anmeldung zum Steuerberaterexamen
Keine Bindung an bestimmte Studiengänge
Die derzeitigen Zugangsvoraussetzungen sind komplex, mit unterschiedlichen Praxiszeiten je nach Vorbildung, und werden von den Betroffenen nicht nur als anspruchsvoll, sondern laut DStR auch als unübersichtlich wahrgenommen.
Für diejenigen, die zuvor ein Studium absolviert haben:
Der bisherige Fakultätsvorbehalt, der bestimmte Studienrichtungen begünstigt bzw. gefordert hat, soll künftig wegfallen. Stattdessen wird ein verbindlicher Kompetenznachweis eingeführt: Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung sind künftig fünf ECTS-Punkte in Betriebswirtschaftslehre und fünf ECTS-Punkte im Bereich Recht nachzuweisen. Diese können über Hochschulen oder anerkannte Zertifikatsprogramme erworben werden.
Parallel dazu ist geplant, den Zulassungsprozess vollständig zu digitalisieren und auf formale Beglaubigungen zu verzichten.
- BWL-Kenntnisse: 5 ECTS-Punkte
- Rechtskenntnisse: 5 ECTS-Punkte
- Die vorgeschriebenen Praxiszeiten bleiben unverändert und müssen weiterhin vollständig vor Beginn der Steuerberaterprüfung nachgewiesen werden.
Vorteile und erwartete Wirkung der reformierten Steuerberaterprüfung
Die Strukturreform soll den Weg zum Steuerberaterexamen öffnen und modernisieren.
- Mehr Attraktivität für den Nachwuchs: Geringere Hürden, zeitliche Flexibilität und realistischere Lernwege.
- Entlastung für Berufstätige: Bessere Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Prüfungsvorbereitung.
- Stärkung des Berufsstands: Mehr Durchlässigkeit und ein zeitgemäßer, international anschlussfähiger Qualifikationsprozess.
- Erhalt hoher Standards: Der staatliche Prüfungscharakter und das fachliche Niveau bleiben unangetastet.
Häufige Fragen zur Reform der Steuerberaterprüfung
Unsere Antworten zu Modularisierung, Digitalisierung und anderen häufig gestellten Fragen rund um die Strukturreform.
Was ist die Reform der Steuerberaterprüfung?
Die Reform zielt auf eine Modernisierung durch Modularisierung, bundesweite Digitalisierung und flexiblere Wiederholungsregeln ab, um Zugang, Vereinbarkeit und Attraktivität der Prüfung zu verbessern.
Wann tritt die reformierte Steuerberaterprüfung in Kraft?
Die Modularisierung ist nach aktuellem Planungsstand frühestens ab dem Prüfungsjahr 2028 vorgesehen, konkrete Termine bleiben gesetzlich festzulegen. Noch ist nichts endgültig beschlossen – die Diskussionen sind weiter im Gange, rechtsverbindliche Regelungen stehen aber noch aus.
Was ist die Modularisierung?
Modularisierung heißt, dass die schriftliche Prüfung in drei eigenständige, separat zu bestehende Module aufgeteilt wird, die unabhängig voneinander abgelegt werden können. Zusammen mit der mündlichen Prüfung ergeben sich 4 zu absolvierende Module.
Müssen alle Module einzeln bestanden werden?
Ja — geplant ist, dass jedes Modul eigenständig bestanden werden muss und eine Verrechnung mit nicht bestandenen Leistungen entfällt.
Wie oft kann ich die Steuerberaterprüfung wiederholen?
Für die schriftlichen Module ist derzeit eine unbegrenzte Wiederholbarkeit vorgesehen, während die mündliche Prüfung nur einmal wiederholbar sein soll.
Wie lange gelten bestandene Module?
Die Gültigkeitsdauer bestandener Module ist noch nicht abschließend festgelegt, es wird jedoch über mehrere Jahre diskutiert.
Was ändert sich für „Altfälle“ (früher ausgeschiedene Kandidaten)?
Personen, die nach altem Recht endgültig ausgeschieden sind, sollen voraussichtlich ab der Reform erneut zur Prüfung antreten können, wobei alte Leistungen in der Regel nicht angerechnet werden.
Wird die Prüfung bundesweit digital geschrieben?
Es ist geplant, die schriftliche Prüfung bundesweit digital anzubieten, wobei der Umsetzungsgrad anfänglich noch bundeslandspezifisch sein kann. Mehr Infos findest du in unserem Beitrag zur digitalen Prüfung.
Kann ich zwischen digitaler und analoger Bearbeitung wählen?
In vielen, nicht allen, Bundesländern ist bei Einführung ein Wahlrecht zwischen digitaler und analoger Bearbeitung vorgesehen, wobei ein Wechsel nach der Anmeldung bzw. während laufender Prüfungstage ausgeschlossen ist.
Wird das Steuerberaterexamen durch die Reform leichter? / Beeinflusst die Reform die Schwierigkeit der Prüfung?
Nein — Anforderungsniveau, Zeitvorgaben und der Prüfungsstoff sollen inhaltlich unverändert bleiben. Änderungen betreffen somit überwiegend Prüfungsform und -organisation, nicht die fachliche Tiefe.
Die Einteilung in Module ermöglicht jedoch die Fokussierung auf einzelne Fachgebiete.
Hat die Reform Auswirkungen auf die Zulassungsvoraussetzungen zum Examen?
Ja — der Fakultätsvorbehalt soll entfallen und stattdessen je fünf ECTS-Punkte in BWL und Recht als verbindlicher Kompetenznachweis eingeführt werden.
Müssen Praxiszeiten weiterhin vor Prüfungsbeginn nachgewiesen werden?
Ja — die vorgeschriebenen Praxiszeiten bleiben bestehen und müssen weiterhin vollständig vor Prüfungsbeginn nachgewiesen werden.
Gibt es künftig zwei Prüfungstermine pro Jahr?
Die Einführung eines zweiten Prüfungstermins pro Jahr wird derzeit noch diskutiert, um Wartezeiten zu reduzieren und Flexibilität zu erhöhen.
