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Aufstiegs-BAföG Steuerberaterprüfung
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Inhalt dieses Beitrags
Was ist das Aufstiegs-BAföG / AFBG?
Der Begriff „Aufstiegsfortbildung“ ist umgangssprachlicher Natur. Vielmehr ist mit Aufstiegsfortbildung der ausschließliche Bezug auf § 22 Abs. 1a S. 1 SGB III gemeint. Vereinfacht lässt sich die damit zusammenhängende Förderung als „Aufstiegs-BAföG“ bezeichnen. Dieses unterstützt berufliche Aufstiegsfortbildungen, die gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen (z. B. Meister, Techniker, Erzieher) vorbereiten (§ 2 AFBG) und beruft sich auf das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG. Gefördert werden anerkannte Voll- und Teilzeitmaßnahmen öffentlicher sowie privater Träger. Die Finanzierung kombiniert Zuschuss und zinsgünstiges Darlehen.
Wer wird gefördert bzw. kann AFBG beantragen?
Entscheidend ist, dass die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Fortbildungs- oder Prüfungsordnung erfüllt werden, z. B. die geforderte Vorqualifikation oder Berufspraxis. Auch Personen mit einem Bachelorabschluss oder einem vergleichbaren Hochschulabschluss können gefördert werden, solange dies ihr höchster Abschluss ist. Wer jedoch bereits einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen staatlich anerkannten Hochschulabschluss besitzt, kann keine AFBG-Förderung mehr erhalten.
Für eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gibt es keine Altersgrenze.
Was wird gefördert?
Der angestrebte Berufsabschluss muss höherwertig sein als eine klassische Berufsausbildung, also über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Berufsfachschulprüfung liegen. Aus diesem Grund wird die AFBG oft auch Meister-BAföG genannt. In den meisten Fällen ist eine abgeschlossene Erstausbildung notwendig, um überhaupt zur Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht für alle Fortbildungsstufen, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO) geregelt sind, sowie für gleichwertige Abschlüsse. Dadurch können grundsätzlich bis zu drei aufeinander aufbauende Fortbildungen über das AFBG gefördert werden:
Geprüfter Berufsspezialist / Geprüfte Berufsspezialistin
Bachelor Professional
Master Professional
Warum die Steuerberaterprüfung nicht vom Aufstiegs-BAföG erfasst ist
Die Aufzählung der förderfähigen Fortbildungsziele ist abschließend und auf das System der beruflichen Bildung beschränkt. Ziel ist es, Doppelförderungen zu vermeiden. Maßnahmen, die Zulassungsprüfungen freier Berufe (z. B. Steuerberaterprüfung) zum Gegenstand haben, fallen nicht unter diese Aufzählung und sind damit nicht förderfähig.
Die Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung mit Aufstiegsförderung
Das Aufstiegs-BAföG (auch „Meister-BAföG“ genannt) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFG kann jedoch die Ausbildung angehender Steuerfachwirte finanziell unterstützen. Voraussetzung für die Förderung ist ein Lehrgangsumfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden und die fristgerechte Antragstellung vor Beginn der Maßnahme. Diese Stunden lassen sich beispielsweise durch die Kombination von Fernunterricht, Präsenz-Klausurenkursen und mündlicher Prüfungsvorbereitung zusammenbringen.
Als Ergänzung zur AFBG-Förderung zahlen einige Bundesländer zusätzliche Prämien: In Bayern erhalten erfolgreiche Absolvent/innen z. B. einen „Meisterbonus“ von 3.000 €.
Weitere offizielle Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung und auf der Seite Aufstiegs-BAföG.
Unterschied zwischen Aufstiegsfortbildung und Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes
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AFBG / Aufstiegs-BAföG |
QCG | |
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Ziel |
Beruflicher Aufstieg durch anerkannten Fortbildungsabschluss |
Weiterbildung im Job zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit |
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Typische Abschlüsse |
Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher, Bachelor/Master Professional etc. |
Anpassungs- und Weiterbildungen |
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Zielgruppe |
Privatpersonen, die eine Aufstiegsfortbildung absolvieren |
Beschäftigte Arbeitnehmer/innen |
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Antragsteller |
Teilnehmende Person selbst |
In der Regel der Arbeitgeber |
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Voraussetzung |
Maßnahme muss auf einen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsabschluss vorbereiten |
Weiterbildung muss arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein (z. B. Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel, etc.) |
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Förderung |
Zuschuss + Darlehen (teilweise Erlass möglich) |
Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Lohnkosten während Weiterbildung |
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Rolle des Arbeitgebers |
Nicht zwingend erforderlich |
Zentral, da Förderung über den Arbeitgeber läuft |
- Die wesentlichen Unterschiede liegen bei der Rolle des Arbeitgebers, dem angestrebten Abschluss und der gesetzlichen Grundlage. In beiden Fällen ist eine Doppelförderung zu vermeiden.
Bildungsurlaub für die Steuerberaterprüfung – eine geeignete Alternative?
Bildungsurlaub, in manchen Bundesländern auch Bildungszeit genannt
Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit ist eine gesetzlich geregelte Freistellung für Arbeitnehmer/innen, die sich beruflich oder persönlich weiterbilden möchten.
Wichtige Fakten zum Bildungsurlaub:
✔ Gilt für Arbeitnehmer/innen in fast allen Bundesländern (außer Bayern & Sachsen).
✔ 5 bis 10 bezahlte Weiterbildungstage pro Jahr, je nach Bundesland.
✔ Kein Verbrauch des regulären Urlaubs!
✔ Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, während gelernt wird.
Das sind die Nachteile: Der Bildungsurlaub allein reicht im Normalfall nicht für eine umfassende Steuerberatervorbereitung. Außerdem ist der Bildungsurlaub nicht in allen Bundesländern verfügbar.
Die Lösung für die Steuerberaterprüfung: Förderung mit Bildungsgutschein im Rahmen des QCG
Förderung der Steuerberaterprüfung über das Qualifizierungschancengesetz
Im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) können sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer/innen eine staatliche Förderung für die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung erhalten. Die Grundlage dieser Förderung ist unsere AZAV-zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme, die es ermöglicht, staatliche Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit oder der Jobcenter zur Finanzierung einzusetzen. Durch diese Anerkennung sind sowohl Lehrgangskosten als auch Lohnkostenzuschüsse für die Zeit der Weiterbildung förderfähig.
Modulablauf unserer staatlich geförderten Weiterbildungsmaßnahme
Leistungen der QCG-Förderung für angehende Steuerberater
Höhe der Förderung abhängig von der Unternehmensgröße
Die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz kann bei Erfüllung der Voraussetzungen bis zu 100 % der Weiterbildungskosten abdecken und zusätzlich bis zu 75 % der Lohnkosten während der lernbedingten Ausfallzeit übernehmen. Die Höhe der Förderung ist von der Unternehmensgröße (gemessen an der Zahl der Mitarbeitenden) abhängig. Diese staatliche Unterstützung schafft Planungssicherheit und entlastet sowohl finanziell als auch organisatorisch, sodass sich Teilnehmende voll auf ihre Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung konzentrieren können.
Zugangsvoraussetzungen & Antragstellung
Für eine Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes müssen bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden: Dazu gehören ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in Deutschland, ein gültiger Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter sowie eine ausreichende deutsche Sprachkompetenz (mind. A2).
Zusätzlich muss die Person über einen relevanten Abschluss oder vergleichbare Berufsausbildung (z. B. kaufmännische Ausbildung, Steuerfachangestellte/r, Bilanzbuchhalter/in, Steuerfachwirt/in oder ein einschlägiges Studium) und entsprechende Berufspraxis verfügen. Ein Beratungsgespräch mit unserem Team unterstützt dich bei der Prüfung der individuellen Förderberechtigung.
Die Antragstellung erfolgt anschließend über die Agentur für Arbeit.
- Eine von unabhängigen Instituten geprüfte & zertifizierte Weiterbildungs-Maßnahme
- Bis zu 100 % Übernahme der Weiterbildungskosten
- Staatliche Bezuschussung der Lohnkosten für lernbedingte Ausfallzeiten bei der Arbeit
- Finanzielle Entlastung
- Ein Plus an verfügbarer Lernzeit
- Wir weisen ein hierfür erforderliches Qualitätsmanagementsystem auf
- Fachliche Lernbetreuung mit fachlichen Ansprechpartnern
- Organisatorische Lernbetreuung mit Lernzeitkontrolle
Fragen zur Förderung?
Häufige Fragen zum Thema Aufstiegsfortbildung, Meister-BAföG und StB-Förderung
Was ist das Aufstiegs-BAföG (AFBG)?
Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen, die auf einen anerkannten Fortbildungsabschluss (z. B. Meister, Fachwirt, Techniker) vorbereiten.
Welche Fortbildungen werden durch das Aufstiegs-BAföG gefördert?
Gefördert werden Fortbildungen, die über dem Niveau einer klassischen Berufsausbildung liegen und zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen führen, etwa auf den Stufen Berufsspezialist, Bachelor Professional oder Master Professional.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung nach dem AFBG erfüllt sein?
Voraussetzung ist, dass die Maßnahme förderfähig ist und die Teilnehmenden die Prüfungszulassung erfüllen. Zudem muss die Fortbildung in vielen Fällen einen bestimmten Mindestumfang an Unterrichtsstunden nachweisen.
Warum wird die Steuerfachwirtprüfung mit Aufstiegs-BAföG gefördert?
Die Fortbildung zum Steuerfachwirt gehört zu den typischen beruflichen Aufstiegsfortbildungen und kann deshalb grundsätzlich durch das Aufstiegs-BAföG unterstützt werden.
Warum ist die Steuerberaterprüfung nicht durch das Aufstiegs-BAföG förderfähig?
Die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung zählt nicht zu den förderfähigen Fortbildungszielen des AFBG, da es sich um eine Zulassungsprüfung eines freien Berufs handelt und nicht um eine öffentlich-rechtlich geregelte Aufstiegsfortbildung.
Welche Förderung gibt es für die Steuerberaterprüfung statt Aufstiegs-BAföG?
Für die Steuerberaterprüfung kommt neben dem klassichen Bildungsurlaub vor allem die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) in Kombination mit einem Bildungsgutschein in Betracht.
Was ist der Unterschied zwischen Aufstiegs-BAföG und Qualifizierungschancengesetz?
Das Aufstiegs-BAföG fördert anerkannte Aufstiegsfortbildungen mit Abschluss, während das Qualifizierungschancengesetz Weiterbildungen von Beschäftigten unterstützt und oft über den Arbeitgeber läuft.
Welche Förderung passt besser: Aufstiegs-BAföG oder Qualifizierungschancengesetz?
Aufstiegs-BAföG eignet sich für Fortbildungen wie die zum/zur Steuerfachwirt/in, während das Qualifizierungschancengesetz die Option für die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung ist.
