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Spezialisierung für Steuerberater

Fachberater für Internationales Steuerrecht

Fachberater Internationales Steuerrecht

Warum gibt es den Fachberater für Internationales Steuerrecht?

Das Steuerrecht ist bekannt für seine Komplexität und die hohen Anforderungen, die an Steuerberater und Steuerberaterinnen gestellt werden. Um den steigenden fachlichen Anforderungen gerecht zu werden, wird somit eine Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete immer wichtiger. Mit der Einführung des Fachberaters für Internationales Steuerrecht wurde daher eine Möglichkeit geschaffen, dass Steuerberaterinnen und Steuerberater offiziell ihre Expertise auf diesem hochspezialisierten Gebiet nachweisen können.

Vorteile der Fachberaterqualifikation

Die amtliche Verleihung des Fachberaters für Internationales Steuerrecht gewährleistet Mandantinnen und Mandaten, dass der Steuerberater, der den Fachberatertitel führt, im Internationalen Steuerrecht nachweislich überdurchschnittliche theoretische und praktische Kenntnisse besitzt.

Wer kann sich für den Fachberatertitel qualifizieren?

Die Fachberaterbezeichnung darf ausschließlich in Verbindung mit der Berufsbezeichnung „Steuerberater/in“ oder „Steuerbevollmächtigte/r“ geführt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin mindestens drei Jahre in diesem Beruf tätig war.

Voraussetzungen für die Verleihung des Fachberatertitels

Um den Titel Fachberater für Internationales Steuerrecht zur erlangen, muss der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin „besondere theoretische Kenntnisse“ und „besondere praktische Erfahrungen“ nachweisen – ggf. auch in einem Fachgespräch bei der Steuerberaterkammer.

So erlangen Sie die erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse:

    • Durch die Teilnahme an einem speziellen Lehrgang, der mindestens 120 Stunden umfasst
    • und dem Absolvieren von mind. 3 Klausuren (Leistungskontrollen) mit einem Umfang von mind. 4 Stunden.
    • Alternativ können Sie die Voraussetzungen für den Fachberater für Internationales Steuerrecht auch durch das Absolvieren des Weiterbildungsstudiengangs „MBA International Taxation“ an der Universität Freiburg erlangen.

So erlangen Sie die erforderlichen besonderen praktischen Erfahrungen:

    • Indem Sie nachweisen, dass Sie innerhalb der letzten drei Jahre mindestens 30 Fälle im Bereich des Internationalen Steuerrechts eigenverantwortlich bearbeitet haben.

Erfüllung der Voraussetzungen durch den MBA International Taxation

Eine optimale Möglichkeit, die theoretischen Voraussetzungen für den Fachberater für Internationales Steuerrecht zu erfüllen, bietet der berufsbegleitende Weiterbildungsstudiengang MBA International Taxation der Universität Freiburg. Dieser Studiengang legt den Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn im Internationalen Steuerrecht. Er deckt alle relevanten Themenbereiche ab und ermöglicht es, die notwendigen theoretischen Kenntnisse für den Fachberater für Internationales Steuerrecht zu erlangen.

Fachgespräch zur Erlangung des Fachberatertitels

Um die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen zu überprüfen, kann der Ausschuss auch ein Fachgespräch vom Antragstellenden verlangen. Dieses dauert zwischen mind. 45 und max. 60 Minuten. Wenn die eingereichten Zeugnisse und Unterlagen jedoch aus Sicht des Ausschusses ausreichend sind, kann auf dieses Gespräch verzichten werden und der Ausschuss gibt seine Einschätzung direkt an den Vorstand weiter.

Verleihung des Fachberatertitels und Fortbildungspflicht

Zuständig für die Verleihung der Fachberaterbezeichnung ist die Steuerberaterkammer, der der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin im Zeitpunkt dieser Entscheidung angehört.

Nach der Verleihung des Fachberatertitels besteht eine jährliche Fortbildungspflicht, um das hohe Niveau der erworbenen Kenntnisse aufrechtzuerhalten. Die Fortbildung kann durch wissenschaftliche Publikationen oder durch die Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen erfolgen und muss mindestens zehn Stunden pro Jahr umfassen. Die Fortbildungspflicht kann auch im Wege einer Online-Fortbildung erfüllt werden. Der Nachweis muss bei der Steuerberaterkammer unaufgefordert bis zum 31. März des Folgejahres eingegangen sein.

Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht gem. Anlage 1 der Fachberaterordnung:

A. Internationales Steuerrecht

    • Außensteuerrecht (Nationales)
    • Recht der Doppelbesteuerung
    • Internationale Bezüge des Umwandlungssteuerrechts
    • Grundsätze internationaler Einkünftezuordnung, soweit nicht in einem anderen Punkt erfasst
    • Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland (beschränkt Steuerpflichtige)
    • Internationale Steuerplanung
    • Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung
    • Internationales Erbschaftsteuerrecht und ggf. Vermögensteuerrecht
    • Verrechnungspreise einschließlich der Dokumentationspflichten
    • Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

B. Steuerrechtliche Bezüge des Europarechts

    • Grundzüge des AEUV, insbesondere die Grundfreiheiten, soweit sie für das Europäische und Internationale Steuerrecht relevant sind
    • EU-Steuerrecht, EU-Richtlinien und EU-Verordnungen

Gegenstand ist nicht die Umsatzsteuer

Sie haben Fragen zum
MBA International Taxation?
Wir
beraten Sie gerne!

Anke Boettcher

anke.boettcher@tax.uni-freiburg.de

Gebühren

* zzgl. Semesterbeitrag (180,- EUR).

MBA International Taxation der Universität Freiburg

Mit dem MBA International Taxation erzielen Sie gleichzeitig einen Abschluss der renommierten Universität Freiburg und die Voraussetzungen für den Fachberater für Internationales Steuerrecht! 

Studienkonzept

Der Studiengang:

  • ist berufsbegleitend, 
  • modular aufgebaut,
  • umfasst mindestens 5 bis maximal 7 Vorlesungsphasen (je nach Vorwissen) von i. d. R. 1 Woche,
  • umfasst Online-Lernphasen vor der Vorlesungsphase,
  • dauert 4 Semester.

Zielgruppe

  • Der Studiengang richtet sich an Persönlichkeiten mit mehrjähriger Erfahrung in der Beratung,
  • die i. d. R. das Steuerberaterexamen absolviert haben.
  • Ebenso an Jurist:innen, Mitarbeiter:innen aus Unternehmen mit ausreichenden praktischen Erfahrungen und Mitarbeiter:innen aus der Finanzverwaltung
  • mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss in Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften.

Voraussetzungen

Für den MBA International Taxation bringen Sie eine der folgenden Voraussetzungen mit:
  • Hochschulabschluss mit 180 ECTS & bestandener Steuerberaterprüfung (entspricht 210 ECTS) oder
  • Hochschulabschluss (mit Schwerpunkt Steuern) mit 240 ECTS.
  • Zu den Zulassungsvoraussetzungen.

Ihre Vorteile

Zeitsparendes Studienkonzept

Sie gelangen berufsbegleitend in 4 Semestern zum MBA und erhalten gleichzeitig die Voraussetzungen für den/die Fachberater:in für internationales Steuerrecht.

Blended-Learning-Konzept

Sie profitieren von der Kombination aus Selbststudium + kurzen Vorlesungsphasen.

Netzwerk ausbauen

Sie bauen Ihr Netzwerk zu Unternehmen und in die Finanzverwaltung aus.

Fachwissen

Sie entwickeln Ihr Fachwissen im Internationalen Steuerrecht weiter und schärfen Ihre Kommunikationsfähigkeiten.